Impressum / Datenschutz / AGB

Impressum

Andrea Herr

Staatl. gepr. Bergwanderführerin

Obertalstraße 36

78136 Schonach

Deutschland

Tel.: +49 152 24131287

E-Mail: info@rauszeitladies.de

Webseite: www.rauszeitladies.de

Mitglied im Vorarlberger Bergführerverband

Als Wanderführerin mit der Ausweis Nr. AT-8-20-006035 bin ich gemäß §23 des Vorarlberger Berführergesetzes LGBI 54/2002 in der Fassung LGBI 19/2020 zur Ausübung der Tätigkeit als Wanderführerin berechtigt, Personen bei Bergwanderungen laut §22 Abs (2) und (3) zu führen, zu begleiten und zu unterrichten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Andrea Herr

 

Haftungsausschluss:

Die Autorin übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der dargestellten Inhalte. Haftungsansprüche für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung von oder in Verbindung mit Informationen aus diesem Internetauftritt entstehen, sind ausgeschlossen. 

Die Inhalte externer Webseiten werden von der Autorin nicht kontrolliert. Für den Inhalt von verlinkten Internetangeboten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Urheberrechtserklärung:

Alle Inhalte, Informationen, Texte, Fotos, Graphiken, Gestaltungselemente, Ton-, Video- und Animationsdateien dieser Webseite unterliegen dem Urheberrecht, dem Markenrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Einige Internetseiten enthalten auch Inhalte, Informationen, Texte, Fotos, Graphiken, Gestaltungselemente, Ton-, Video- oder Animationsdateien, die dem Urheberrecht, dem Markenrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben. Das Anfertigen von Kopien für gewerbliche Zwecke, zur Weitergabe, eine Veränderung oder die Verwendung auf anderen Internetseiten ist daher unzulässig und strafbar.

 

Hinweis auf Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.


Datenschutz

Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Auf Anforderung teilen wir Ihnen mit, ob und welche persönlichen Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, werden wir diese auf Ihre Anforderung hin berichtigen. Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten unter den Voraussetzungen des deutschen Datenschutzgesetzes.
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Web Fonts
Diese Webseite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/
Zugriffsdaten
Der Provider erhebt Daten über jeden Zugriff auf diese Website in Form von „Server-Logfiles“. Diese beinhalten die Adresse (URL) der aufgerufenen Seite, Datum und Uhrzeit des Aufrufes, übertragene Datenmenge, verwendetes Betriebssystem und Browserprogramm sowie die IP-Adresse, über die der Zugriff erfolgt. Die Protokolldaten werden nur für statistische Auswertungen, zum Zweck der Optimierung des Angebotes sowie zur Fehlersuche herangezogen. Der Provider behält sich allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

Discalaimer – rechtliche Hinweise

Haftungsbeschränkung
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.
Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat RauszeitLadies bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.
Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
© Bildmaterial
Die Bilder der Website www.rauszeitladies.de sind alleiniges Eigentum von Andrea Herr und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht verwendet werden!

AGB

§ 1 Geltungsbereich, Leistungsinhalt
Andrea Herr, als Bergwanderführerin, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Andrea Herr (nachfolgend: Veranstalterin) und ihren Gästen (nachfolgend: Teilnehmer), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Bergwanderführervertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergwanderführerin, einen Teilnehmer auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars.
Die in den Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand von selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Teilnehmer eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Teilnehmers für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben der Bergwanderführerin gegenüber.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich die Bergwanderführerin vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Teilnehmer ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Die Bergwanderführerin behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfel abgegeben werden. Der Bergwanderführerin bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern und kann daher nicht immer garantiert werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen obliegen alleinig der Bergwanderführerin. Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Teilnehmer mit dem Abschluss des Bergwanderführervertrages, sich den Anordnungen der Bergwanderführerin, die dieser in ihrer Funktion als verantwortliche und sachkundige Leiterin der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Teilnehmern ignoriert werden, kann die Bergwanderführerin für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers erfolgt online über das Buchungsformular, per E-Mail oder per Telefon. Durch die Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen der angemeldeten Tour erfüllt und die AGB gelesen, verstanden und anerkannt hat. Der Vertrag kommt zustande mit Zusendung der Buchungsbestätigung und Rechnung der Veranstalterin. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail und beinhaltet insbesondere Informationen zum voraussichtlichen Tourenverlauf und Treffpunkt, den erforderlichen Ausrüstungsgegenständen, dem Honorar und der Teilnehmeranzahl.
Werden gleichzeitig mehrere Teilnehmer angemeldet, haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. 
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzuweisen.
§ 3 Wechsel in der Person des Teilnehmers
Sofern der Teilnehmer gehindert ist, die gebuchte Tour anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung der Veranstalterin binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch die Veranstalterin ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl
Alle Touren können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist die Veranstalterin berechtigt, bis 14 Tage vor Tourenbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Teilnehmer dennoch auf die Durchführung der Tour besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Teilnehmer mit dem neu berechneten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Tour seitens des Veranstalters besteht jedoch nicht.
Bei Verträgen, die mit dem Hinweis auf Teilnehmerbegrenzung abgeschlossen werden, ist die dort vertraglich vereinbarte Teilnehmeranzahl Voraussetzung für die Durchführung der Tour.
§ 5 Versicherungen
Die Veranstalterin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Teilnehmern selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Teilnehmer selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung.
Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der allfälligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
§ 6 Gewährleistung
Der Teilnehmer hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Tour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Teilnehmers an die Bergwanderführerin. 
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Teilnehmers begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung oder mangelnde Kondition, so kann der Teilnehmer daraus keine Ansprüche ableiten.
§ 7 Schadenersatz
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist die Veranstalterin den Teilnehmern gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.
Die Veranstalterin haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist jedenfalls der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Teilnehmer an den Touren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Teilnehmer daher vorausgesetzt. Die Veranstalterin kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Steinschlag, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Teilnehmer mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Touren werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Teilnehmer bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Teilnehmer grundsätzlich dringend angeraten.
§ 8 Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tourenbeginn fällig. Liegt zwischen Buchung und Tourenbeginn ein Zeitraum von 30 Tagen und weniger, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Wird der Gesamtbetrag nicht bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe beglichen, ist die Veranstalterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten gemäß AGB § 9 „Rücktritt vom Vertrag“ geltend zu machen. 
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag
Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang bei der Veranstalterin wirksam. Bei einem Rücktritt, unabhängig vom Zeitpunkt, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € sofort fällig. Zudem werden dem Teilnehmer, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts, nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
  • bis 30 Tage vor Tourbeginn 20%
  • 29-15 Tage vor Tourbeginn 50%
  • 14-5 Tage vor Tourbeginn 70%
  • 4-1 Tag vor Tourbeginn 90%
  • am Tag der Tour 100% zuzüglich etwaiger Spesen
  • bei Abbruch nach Tourbeginn 100% zuzüglich etwaiger Spesen
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von bereits reservierten Hotels bzw. Berghütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. 
Sollte ein Teilnehmer dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Teilnehmer unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen von der Veranstalterin einbehalten werden.
Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 10 Rücktritt der Veranstalterin vor Antritt
Muss die Veranstalterin aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Teilnehmer die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorars wird rückerstattet.
§ 11 Rücktritt seitens der Veranstalterin nach Antritt der Tour
Die Veranstalterin wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Teilnehmer im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Tour – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Teilnehmer, sofern ihn ein Verschulden trifft, der Veranstalterin gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
§ 12 Änderungen des Vertrages
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Teilnehmer und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ist die Bergwanderführerin zum Abbruch einer Tour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit der Teilnehmer gefährdet erscheint. Die Teilnehmer können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche der Veranstalterin gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Teilnehmer zu richten und teilen die übrigen Teilnehmer der Tour dasselbe Schicksal. 
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergwanderführervertrages: Die Bergwanderführerin führt selbst. Jedoch ist die Bergwanderführerin zur Übertragung der Führungstätigkeit an eine andere Bergwanderführerin berechtigt, wenn er durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.) an der persönlichen Führung gehindert wird. Für solche Fälle stimmt der Teilnehmer dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung der übertragenden Bergwanderführerin auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt. Ist eine Übertragung der Führungstätigkeit an eine andere Bergwanderführerin nicht möglich und kann von der Veranstalterin keine Alternative angeboten werden, so erhält der Teilnehmer seine bis dahin geleistete Zahlung zurück. Darüber hinaus entsteht dem Teilnehmer kein weiterer finanzieller Anspruch.
§ 13 Mitwirkungspflichten
Im Rahmen der Tour verpflichtet sich der Teilnehmer:
1.) zur gegenseitigen Anerkennung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft in der Gruppe
2.) zu einem umweltbewussten Verhalten
3.) den Anweisungen der Bergwanderführerin Folge zu leisten
Die von der Bergwanderführerin getroffenen Entscheidungen und Anweisungen erfolgen im Interesse der Sicherheit der ganzen Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmer beharrlich und wiederholt den Entscheidungen der Bergwanderführerin, so kann ihn dieser, zur Sicherheit der Gruppe und sich selbst, von der Tour ausschließen. Daraus ergeben sich für den betroffenen Teilnehmer keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche. Daraus resultierende Zusatzkosten, z.B. Taxifahrten, Seilbahnfahrten oder ähnliches hat der verursachende Teilnehmer zu tragen.
§ 14 Fotorechte
Alle gemachten Fotos der Veranstalterin während den Touren können für Marketingzwecke z.B. auf der Website/ Social Media Accounts genutzt werden. Teilnehmer, die mit der Verwendung der gemachten Fotos für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies schriftlich/per E-Mail der Veranstalterin mitteilen. 
§ 15 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.